Scheidungsanwalt München - GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte

RECHTSGEBIET FAMILIENRECHT


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Hausrat - Hausrat und Abgrenzung zum Zugewinn

Der Hausrat betrifft alle Gegenstände, die nach der ehelichen Lebensführung üblicherweise in der Familie oder im Haushalt verwendet wurden. Es empfiehlt sich bereits beim Auszug aus der ehelichen Wohnung den Hausrat einvernehmlich zu teilen. Spätere Forderungen des ausziehenden Ehegatten lassen sich oftmals nur mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand durchsetzen.

Nicht zum Hausrat gehören Gegenstände, die allein dem persönlichen Gebrauch oder dem Beruf eines Ehegatten dienten oder lediglich als Kapitalanlage angeschafft wurden. Wird daher etwa der Pkw lediglich von einem Ehegatten für berufliche oder private Zwecke genutzt, gehört er nicht in den Hausrat sondern muss gegebenenfalls im Zugewinn ausgeglichen werden.

Tipp: Lassen Sie sich unmittelbar nach der Trennung zum Thema Hausrat beraten!


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