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RECHTSGEBIET ERBRECHT


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Unternehmensnachfolge – Übertragung von Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen stellt i.d.R. das Lebenswerk des Unternehmers/Freiberuflers dar und – sei es Praxis, Kanzlei, Werkstatt oder Unternehmen – ist stark gekoppelt an die Person des Inhabers, der den ideellen Wert derselben/desselben verkörpert. Oft besteht ein starkes Bedürfnis, dieses Lebenswerk über den Tod des Unternehmers/Inhabers hinaus zu erhalten.

Soll Betriebsvermögen auf die nächste Generation übertragen werden, ist dieser Übergabeprozess äußerst zeitintensiv und gliedert sich in mehrere Phasen von der Vorbereitungsphase als bewusste Einleitung des Nachfolgeprozessen, der Klärung der vertraglichen und steuerlichen Voraussetzungen bis hin zur Anlage des Verkaufserlöses sowie der Definition der eigenen Tätigkeit des Inhabers nach dem Ausstieg.

Bei einer lebzeitigen Unternehmensübergabe muss diejenige Gestaltungsform gefunden werden – beispielsweise mittels Gründung einer Familiengesellschaft oder einer entsprechenden Stiftung – um die Ziele des Unternehmens auch auf Dauer sicherzustellen.

Eine verantwortungsbewusste Vorsorge für den Notfall bedeutet auch die Erstellung eines, in der Regel notariell beurkundetes, Testaments, da ein Unternehmens- oder Praxisverkauf auch bei Versterben des Inhaber in Betracht kommt. Denn: Fehlt eine testamentarische Verfügung von Todes wegen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei wird die Ausstellung eines Erbscheins erforderlich, die in der Regel über Monate dauern kann.

Diese Risiken gilt es zu erkennen und auszuloten. Zudem sollte auch entsprechender steuerlicher Rechtsrat eingeholt werden, da das reformierte Erbschaftssteuergesetz dem Unternehmenserben ggf. steuerliche Entlastungsmöglichkeiten einräumt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der notwendigerweise langfristig zu planenden und steuerlich privilegierten Übertragung von Betriebsvermögen.


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